Rundreise durch sieben Balkanländer
Albanien, Nordmazedonien, Kosovo, Serbien, Bosnien & Herzegowina, Kroatien & Montenegro7 x UNESCO Weltkulturerbestätten, u.a. die traumhaften Altstadtkerne in Visegrad, Dubrovnik & Kotor sowie das Kloster von Peja im Kosovo & die Peterskirche in Serbien
Tirana, Skopje, Pristina, Belgrad & Sarajevo
Erkunden sie lebendige Hauptstädte!Partnerangebot
Diese Reise wird von dem Veranstalter SKR durchgeführtDeutschspr. Reiseleitung
Genießen Sie die Reise mit deutschspr. ReiseleitungKleine Reisegruppe
Intensive Reiseerlebnisse mit 4 bis 14 TeilnehmernInklusive Flug
Sorgenfrei buchen, an alles gedachtReisezeitraum
Flexibles Reisen: 7 Reisetermine zwischen Juni 2023 und Oktober 2023Rundreise durch sieben Balkanländer
Albanien, Nordmazedonien, Kosovo, Serbien, Bosnien & Herzegowina, Kroatien & Montenegro7 x UNESCO Weltkulturerbestätten, u.a. die traumhaften Altstadtkerne in Visegrad, Dubrovnik & Kotor sowie das Kloster von Peja im Kosovo & die Peterskirche in Serbien
Tirana, Skopje, Pristina, Belgrad & Sarajevo
Erkunden sie lebendige Hauptstädte!Partnerangebot
Diese Reise wird von dem Veranstalter SKR durchgeführtDeutschspr. Reiseleitung
Genießen Sie die Reise mit deutschspr. ReiseleitungKleine Reisegruppe
Intensive Reiseerlebnisse mit 4 bis 14 TeilnehmernInklusive Flug
Sorgenfrei buchen, an alles gedachtReisezeitraum
Flexibles Reisen: 7 Reisetermine zwischen Juni 2023 und Oktober 2023kleine Gruppe mit max. 14 Gästen
garantierte Durchführung ab 4 Gästen
Flug (Economy) nach Tirana (TIA) und zurück, nach Verfügbarkeit
Transfer vom Flughafen Tirana zum Hotel und zurück, Wartezeiten am Flughafen möglich.
11 Nächte im Doppelzimmer (DZ) mit Bad oder Dusche/WC, teilweise mit Pool und Klimaanlage
Mahlzeiten lt. Programm
Programm wie beschrieben inkl. Eintrittsgelder
Transporte in klimatisierten Fahrzeugen
deutschsprachige, örtliche Reiseleitung und zusätzliche lokale Gästeführungen in mehreren Städten
Keine Versicherungen im Reisepreis enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Trinkgelder und persönliche Ausgaben
Rail&Fly-Ticket der Deutschen Bahn (2. Kl.) Bitte bei Anmeldung mitbuchen. ab 82 €
Hinweise
F = Frühstück, M = Mittagessen, K = Kaffeepause, A = Abendessen Programmänderungen vorbehalten*
IHRE UNTERKÜNFTE (Änderungen vorbehalten)
Ort / Unterkunft / Kategorie* / Nächte (Änderungen vorbehalten) Ohrid / City Palace/ ****/ 1 Skopje / Hotel Gold / **** / 1 Peja / Hotel Dukagjin / **** / 1 Belgrad / Hotel Royal Inn / **** / 2 Sarajevo / Hotel Central / **** / 1 Mostar / Hotel City / **** / 1 Dubrovnik / Hotel Lero / **** / 1 Kotor / Hotel Cattaro / **** / 2 Tirana / Hotel Green House / **** / 1 *Landeskategorie
Programmhinweis
Sollten Sie eine andere Staatsbürgerschaft als die deutsche besitzen, so teilen Sie uns bitte bei Ihrer Anfrage oder Buchung Ihre Nationalität mit, sodass wir Sie über die entsprechenden Einreisebestimmungen informieren können. Vielen Dank!
BITTE BEACHTEN SIE: Reiseverlauf gültig für alle Abreise-Termine in 2023.
Du kannst per Rechnung, Lastschrift, Visa Card, Master Card zahlen.
Wir dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises innerhalb einer Woche fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrechts aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Buchungen bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt ist sofort der vollständige Reisepreis fällig. Bei sehr kurzfristigen Buchungen behalten wir uns vor, nur die Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren anzubieten.
Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 6 zu belasten.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert SKR Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn (Storno) hat SKR Reisen ein Wahlrecht zwischen der konkret ermittelten angemessenen Entschädigung (§ 651h Abs. 2 BGB) und der nachstehenden pauschalierten Entschädigung. Die einmal getroffene Wahl kann der Reiseveranstalter nur mit Einverständnis des Kunden ändern. Wählen wir die pauschalierte Entschädigung, gilt für die Abrechnung Folgendes:
• bis 50. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
• vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
• vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises
• ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (bspw. E-Mail) zu erklären.
Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (bspw. E-Mail) zugeht. SKR Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 30 € je Reisenden. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Albanien zu beachten?
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Datenstand vom: 26.05.2023 00:33 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Bosnien und Herzegowina zu beachten?
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Datenstand vom: 26.05.2023 00:33 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Kroatien zu beachten?
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Datenstand vom: 26.05.2023 00:33 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Mazedonien zu beachten?
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Datenstand vom: 26.05.2023 00:33 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Montenegro zu beachten?
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Datenstand vom: 26.05.2023 00:33 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Serbien zu beachten?
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Datenstand vom: 26.05.2023 00:33 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche Einreisebestimmungen gelten für Albanien?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine beurkundete und apostillierte Einverständniserklärung
Welche Einreisebestimmungen gelten für Bosnien und Herzegowina?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Der Kinderreisepass ist nur mit Foto gültig.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Die Einverständniserklärung sollte in die bosnische, serbische oder kroatische Sprache übersetzt worden sein.
Registrierung:
Es besteht Registrierungspflicht für Ausländer. In der Regel übernehmen dies die Hotels/Unterkünfte. Reisende sollten sich diesbezüglich rückversichern. Halten sich Reisende mehr als drei Tage im Land auf und übernimmt die Unterkunft die Registrierung nicht, müssen sie sich bei einer Polizeidienststelle selbst registrieren.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Kroatien?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden. Dies wird empfohlen, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Mazedonien?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung
Die Einverständniserklärung muss in mazedonischer oder englischer Sprache vorgelegt werden.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Montenegro?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Die Einreise mit dem Personalausweis ist nur bei Aufenthalten unter 30 Tagen möglich.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden. Dies wird empfohlen, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden.
Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Registrierung:
Reisende müssen sich innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthalts bei der örtlichen Polizei anmelden. Wird dies nicht gemacht, kann es zu Problemen bei der Ausreise kommen. Bei einem Aufenthalt in einem Hotel wird die Anmeldung meist übernommen.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Serbien?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Registrierung:
Reisende müssen sich innerhalb von 24 Stunden polizeilich anmelden. Normalerweise übernehmen das die gebuchten Hotels, bei Privatreisen muss sich selbstständig bei der Polizei gemeldet werden. Klären Sie vorab bei Ihrem Hotel, ob die Anmeldung übernommen wird.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Die Einverständniserklärung sollte in englischer oder serbischer Sprache vorgelegt werden. Zudem wird die Mitnahme einer internationalen Geburtsurkunde empfohlen. Die genannten Erfordernisse gelten nur für Minderjährige unter 16 Jahren.
Benötige ich ein Visum für Albanien?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Benötige ich ein Visum für Bosnien und Herzegowina?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
Einreise auf dem Landweg:
Wenn Sie mit dem PKW nach Bosnien und Herzegowina einreisen, muss die grüne Versicherungskarte mitgeführt werden.
Benötige ich ein Visum für Kroatien?
Es wird kein Visum benötigt.
Benötige ich ein Visum für Mazedonien?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Besonderheit:
Reisende sind dazu verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Üblicherweise übernimmt das Hotel bzw. die Pension eine solche Anmeldung. Erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig. Wenn Sie nicht angemeldet sein sollten, können höhere Geldstrafen verhängt werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Benötige ich ein Visum für Montenegro?
Es wird kein Visum benötigt.
Hinweis:
Bei einem Aufenthalt in Montenegro ist kein Visum erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 90 Tage (Einreise mit Reisepass) oder 30 Tage (Einreise mit Personalausweis) dauert.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
Benötige ich ein Visum für Serbien?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Visumfreie Einreise:
Die serbischen Behörden rechnen auf den oben genannten Zeitraum auch Aufenthalte im Kosovo an.
Einreise auf dem Landweg:
Bei der Einreise nach Serbien aus dem Kosovo kann es zu Schwierigkeiten kommen. Der Grenzübergang von Kosovo nach Serbien wird von Serbien nicht offiziell akzeptiert. Die Einreise nach Serbien aus dem Kosovo ist nur möglich, wenn die Einreise nach Kosovo zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgt ist. Dabei darf die gesamte Reisedauer drei Monate nicht überschreiten. Es kann jedoch auch in diesen Fällen zu Problemen, bis hin zu Einreiseverweigerungen, kommen.
Welche Impfungen werden für Albanien emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Gelbfieber:
Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Welche Impfungen werden für Bosnien und Herzegowina emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Poliomyelitis
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Poliomyelitis
Welche Impfungen werden für Kroatien emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Welche Impfungen werden für Mazedonien emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Hinweis:
Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.
Welche Impfungen werden für Montenegro emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Welche Impfungen werden für Serbien emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (B)
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
West-Nil-Fieber:
In Serbien gab es in jüngster Zeit Ausbrüche des West-Nil-Fiebers. Die Krankheit wird durch tagaktive Moskitos übertragen. Der einzige Schutz ist die Expositionsprophylaxe.
Hinweis:
Von April bis Oktober kann es zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.
Wer ist SKR?
Freuen Sie sich auf einer SKR Reise auf unvergessliche Urlaubserlebnisse mit einem spannenden Programm abseits des Massentourismus. Genießen Sie dank kleiner Reisegruppen viel Freiraum und Flexibilität vor Ort, denn so hat Ihre fachkundige, erfahrene Reiseleitung mehr Zeit für Sie und jeden einzelnen und kann sich intensiv um die Bedürfnisse der Reisegruppe kümmern. Entdecken Sie Ihr Reiseland mit Gleichgesinnten auf eine spannende und mitreißende Art und Weise oder nutzen Sie die freie Zeit und erkunden Sie die Region individuell und auf eigene Faust. SKR wird Sie hautnah zu Kulturen und Menschen vor Ort führen und Ihnen einen innovativen Blick auf die Highlights und Geheimtipps des Landes geben. Ob Südafrika, Vietnam oder das Baltikum - SKR bietet Reisen, die Ihr Herz berühren.
Wann wurde SKR gegründet?
SKR wurde 1978 gegründet.
Seit wann ist SKR Partner von journaway?
SKR ist seit 2018 Partner von journaway.
Wo ist der Sitz von SKR?
SKR hat seinen Sitz in Köln.
Wer ist journaway?
journaway steht für Rundreisen weltweit: Über 120 Länder stehen zur Auswahl, wenn es um dein nächstes Abenteuer geht. Mit über 75 Mitarbeitern stellen wir sicher, dass du deine Wunsch-Rundreise mühelos finden und unkompliziert zum besten Preis buchen kannst. Wie das geht? journaway durchsucht täglich alle verfügbaren Flüge und Hotels, um dir immer den aktuell günstigsten Preis zu garantieren. Dabei wird natürlich nach verfügbaren Terminen und Restplätzen gefiltert. Besonders stolz sind wir auf unsere persönliche Beratung: Solltest du Fragen zu den Angeboten haben, nehmen sich unsere qualifizierten Rundreise-Berater gerne Zeit für dich. Also: Wohin geht das nächste Abenteuer?
Was bietet journaway mir im Vergleich zu anderen Anbietern?
journaway bietet mit mehr als 12.000 Rundreisen die größte Bandbreite an Abenteuern. Neben unseren eigenen journaway Original-Reisen findest du unzählige Partner-Angebote von Spezial-Reiseveranstaltern, die Experte auf ihrem Gebiet sind. Durch übersichtliche Vergleichsmöglichkeiten findest du garantiert schnell das passende Angebot für dich. Du benötigst Hilfe bei der Auswahl der richtigen Reise oder hast spezielle Wünsche? Kein Problem: Besonders stolz sind wir auf unsere persönliche Beratung - ob per Mail, Telefon oder WhatsApp: Unsere Rundreise-Berater sind bei allen Anliegen rund um deine Wunsch-Rundreise für dich da.
Was mache ich, wenn ich Fragen zu einer Reise habe?
Solltest du Fragen oder Probleme bei der Buchung haben, sind wir für dich da. Aber auch während deiner Reise bist du nicht allein: Unser Service-Team steht dir mit Rat und Tat zur Seite. Zögere nicht und kontaktiere uns gerne per Mail, Telefon oder WhatsApp:
T.: 0491 / 798 931 71
team@journaway.com
WhatsApp-Icon: 0152 / 282 169 27
Unser Tipp: Detaillierte Informationen zu unseren Reisen findest du auf der jeweiligen Reisebeschreibung unter der Rubrik “Wissenswertes”. Unter dem Punkt “Häufige Fragen” und “Fragen von anderen Reisenden” haben wir die wichtigsten Antworten zusammengefasst, damit du bestens auf dein Abenteuer vorbereitet bist.
Welche Länder hat journaway im Angebot?
Aktuell bieten wir Rundreisen in über 120 Länder an, wobei wir unser Angebot stetig weiter ausbauen. Die einzelnen Länder kannst du in der Menüleiste unserer Homepage einsehen. Ob Afrika, Asien, Europa, Nord- und Südamerika oder Ozeanien: In jedem Winkel dieser Erde gibt es Neues zu entdecken!
Ist die Reiseanfrage und -beratung bei journaway kostenlos?
Ja, es fallen keinerlei Beratungs- oder Servicegebühren bei uns an. Der Reisepreis wird direkt und 1:1 an den Reiseveranstalter entrichtet.
Ist es günstiger, die Reise direkt bei einem Veranstalter oder bei einem anderen Anbieter zu buchen?
Nein, wir garantieren immer den besten Preis. Unsere Bestpreis Garantie besagt, dass du exakt diese Rundreise bei keinem anderen Anbieter zu einem besseren Preis buchen kannst. Dies bedeutet, dass wir dir die Differenz zu deinem ursprünglich gebuchten Reisepreis erstatten, falls du die exakt identische Reise (identische Reisedaten, Reiseverlauf, Verkaufsbedingungen etc.) noch am selben Tag (bis 24 Uhr) bei einem anderen deutschen Anbieter günstiger sehen solltest. Kontaktiere uns in diesem Fall bitte umgehend.
Wie weit im Voraus sollte ich meine Reise buchen?
Je früher, desto besser. Rundreisen werden im Regelfall 3-9 Monate vor Abreisedatum gebucht. Der Zeitraum kann natürlich je nach persönlichen Gegebenheiten variieren. Je länger man jedoch mit der Buchung der gewünschten Reise wartet, desto wahrscheinlicher wird es, dass die verfügbaren Plätze zum Wunschtermin bereits ausgebucht sind, da die Kontingent meist begrenzt sind. Nichtsdestotrotz kannst du natürlich auch kurzfristig buchen und tagesaktuelle Restplätze einsehen.
Was bedeutet es, wenn meine gewünschte Reise „auf Anfrage“ ist?
“Auf Anfrage” ist eine Reise in der Regel dann, wenn die Durchführung zum gewünschten Termin nicht garantiert ist. In diesem Fall halten wir Rücksprache mit dem jeweiligen Reiseveranstalter und klären, ob deine gewünschte Reise verfügbar ist und gebucht werden kann. Bei Unklarheiten kannst du dich gerne jederzeit an uns wenden.
Was sind optionale Leistungen?
Optionale Leistungen sind nicht im Reisepreis inkludiert und können auf Wunsch zusätzlich hinzugebucht werden. Hierzu zählen beispielsweise Hotel-, Mietwagen- oder Verpflegungs-Upgrades und Ausflüge. Bitte gib diese Wünsche bei deiner Buchung mit an. Solltest du nach deiner Buchung noch eine oder mehrere Leistungen hinzubuchen wollen, melde dich gerne bei uns. Wir prüfen individuell, ob deine Wünsche noch verfügbar sind.
Kann ich eine Reise buchen, wenn mein Wohnsitz nicht in Deutschland ist?
Ja, du kannst unsere Rundreisen von überall aus der Welt buchen. Die Abflughäfen der Reisen beschränken sich allerdings auf Deutschland, Österreich und Schweiz.
Benötige ich eine Reiseversicherung?
Krankheit kurz vor Abreise, Reiseabsage aufgrund einer Covid-19 Erkrankung, Notfälle während der Reise oder Gepäckverlust - alles sind unvorhersehbare Vorfälle in der Reiseplanung, die jedoch leider nicht zu 100% ausgeschlossen werden können. Damit du die Vorfreude genießen und deine Reise ohne Bedenken antreten kannst, empfehlen wir dir den Abschluss einer Reiseversicherung.
Unser Partner ERGO Reiseversicherung bietet maßgeschneiderte Produkte an, mit denen du im Fall der Fälle auf der sicheren Seite bist. Buche deine gewünschte Versicherung direkt bei der Reisebuchung hinzu oder wende dich an unseren Partner ERGO Reiseversicherung.
Bei unseren Partner-Angeboten erhältst du die Informationen über mögliche Versicherungen zusammen mit der Buchungsbestätigung vom jeweiligen Reiseveranstalter.
Wie kann ich meinen Gutschein für meine Buchung einlösen?
Deinen Gutscheincode kannst du bereits bei deiner Buchung mit angeben. Bitte beachte die Bedingungen deines Gutscheins. Einige Gutscheine sind beispielsweise nicht auf Rundreisen anwendbar, die mit “Deal” gekennzeichnet sind, da du hier bereits einen Preisvorteil hast. Der Betrag des Gutscheins wird dir innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr auf deine angegebene Kontoverbindung gutgeschrieben.
Wie ist meine Buchung abgesichert?
Rundreisen sind in den meisten Fällen Pauschalreisen. Das bedeutet, dass du dich um nichts kümmern musst und die Verantwortung und Planung deiner Reise komplett an uns abgibst. Das Beste: Du musst keine Abstriche bei deinen Reisewünschen machen, denn auch wenn unsere Rundreisen pauschal sind, sind sie individuell konfigurierbar - so kombinierst du individuelle Freiheit mit Sicherheit.
Auch bei unvorhergesehenen Vorfällen bist du mit einer Pauschalreise auf der sicheren Seite: Ein Sicherungsschein sichert deine Reisekosten im Falle einer Insolvenz durch den Veranstalter ab. Zudem sind Erstattungen bei Reisewarnungen oder Absagen durch den Veranstalter abgesichert. Schadenersatzansprüche gelten bei Buchung über einen deutschen Reiseveranstalter ebenfalls nach deutschem Recht.
Was passiert, wenn ich eine Reise gebucht habe?
Im Anschluss an deine Buchung erhältst du eine Buchungsbestätigung mit allen Informationen auf einen Blick. Hier kannst du ebenfalls die Zahlungsfälligkeiten mit An- und Restzahlung einsehen. Etwa 2 Wochen vor Reisebeginn bekommst du deine Reiseunterlagen zugeschickt. Bei kurzfristig gebuchten Reisen kann diese Frist abweichen.
An wen zahle ich meinen Reisepreis?
Der Reisepreis wird bei journaway Original-Rundreisen direkt an journaway überwiesen. Die Zahlungsfälligkeiten erhältst du zusammen mit der Buchungsbestätigung.
Bei Partner-Angeboten ist der Reisepreises ausschließlich an den jeweiligen Reiseveranstalter zu zahlen. Die Beträge für An- und Restzahlung sind je nach Veranstalter unterschiedlich gestaffelt. Alle Informationen hierzu erhältst du in deiner Buchungsbestätigung.
Imke Potinius
Ich bin erreichbar
Montag - Freitag von 8 - 20 Uhr
Samstag - Sonntag von 10 - 18 Uhr
Feiertag von 10 - 14 Uhr
Timo van Hoorn
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